Weiterbildung zur Betreuungskraft
Im Berufsalltag bleibt Pflegefachkräften nur selten genug Zeit für eine angemessene und ganzheitliche Betreuung. Betreuungskräfte unterstützen aktiv das Fachpersonal und übernehmen viele Aufgaben abseits der Pflege, um den Beaufsichtigungs- und Beschäftigungsbedarf aufzufangen. Dazu zählen beispielsweise alltägliche Aktivitäten wie Spaziergänge, Gesellschaftsspiele, Lesen und Basteln.
Die Weiterbildung Betreuungskraft nach § 53c SGB XI vermittelt den zukünftigen Betreuungskräften fachliche, personelle und soziale Kompetenzen. Sie richtet sich an alle, die in der sozialen Betreuung von Senioren und Menschen mit Demenz arbeiten wollen, darunter beispielsweise Schwesternhelfer/innen, Altenpflegehelfer/innen, Quereinsteiger/innen, Berufsrückkehrer/innen und -umsteiger/innen.
Berufliche Zukunft
Der Bedarf an Betreuungskräften ist groß. Nach dem Abschluss der Weiterbildung arbeiten Betreuungskräfte je nach ihren Vorstellungen und Interessen in einem Senioren- oder Pflegeheim oder in der ambulanten Pflege.
Fortbildungen für Betreuungskräfte
Betreuungskräfte sind laut des Pflege-Neuausrichtungs-Gesetzes verpflichtet, sich jährlich mindestens 16-Stunden fortzubilden. Diese Vorschrift dient der Aktualisierung des Wissens und zur Reflexion der beruflichen Praxis. Dafür bieten wir in ganz Schleswig-Holstein eine breite Auswahl an praxisnahen Lehrgänge an.