Förderung

Aufstiegs-BAföG / Weiterbildungsbonus / Weiterbildungsstipendium / Bildungsurlaub

Ihr berufliches Engagement wird unterstützt: Sowohl das Land Schleswig-Holstein als auch die Bundesrepublik Deutschland bieten durch verschiedene Förderprogramme finanzielle Unterstützung bei beruflicher Weiterbildung. 


Welche Fördervoraussetzungen müssen erfüllt sein?

Ein Lehrgang ist förderfähig, wenn er fachlich gezielt auf eine öffentlich-rechtlich geregelte Prüfung oder auf gleichwertige Abschlüsse nach Bundes- oder Landesrecht vorbereitet. Lehrgänge auf der ersten beruflichen Fortbildungsstufe (Geprüfte Fachberater, Geprüfte Servicetechniker, IT-Spezialisten) müssen mindestens 200 Unterrichtsstunden umfassen und werden nur in Teilzeit gefördert. Lehrgänge ab der zweiten Fortbildungsstufe müssen mindestens 400 Unterrichtsstunden umfassen. Gefördert werden z. B. die weiterführenden Abschlüsse zum/zur Bilanzbuchhalter/in, Industriemeister/in, Fachwirt/in im Sozial- und Gesundheitswesen oder Betriebswirt/in. Die Förderung steht auch Bachelorabsolventen, Studienabbrechern und Abiturienten mit Berufspraxis offen. Ausschlaggebend ist die Zulassung zur öffentlich-rechtlich geregelten Prüfung der Höheren Berufsbildung. Diese ist z. B. bei vielen Fortbildungen mit einschlägiger Berufserfahrung auch ohne Berufsabschluss möglich.

Wie hoch ist die Förderung?
Die Lehrgangs- und Prüfungsgebühren sowie die Prüfung der Zulassungsvoraussetzungen (ohne AEVO) werden mit 50% (bis max. 15.000 Euro) bezuschusst. Außerdem besteht ein Anspruch auf Abschluss eines zinsgünstigen Darlehensvertrages mit der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) über die jeweilige Differenz zum geförderten Betrag. Vom restlichen Darlehen werden bei Bestehen der Prüfung 50% erlassen. Somit können insgesamt 75% der Lehrgangskosten übernommen werden. Für angehende Meister werden zudem die Materialkosten für das Meisterprüfungsprojekt zur Hälfte, maximal mit 2.000 Euro gefördert, davon 50% als Zuschuss. Bei Existenzgründung wird die Darlehensschuld vollständig erlassen, damit ein schuldenfreier Start in die Selbständigkeit möglich ist.


Weitere Informationen erhalten Sie unter www.aufstiegs-bafoeg.de.


Familienfreundliche Förderung von Vollzeitlehrgängen

Teilnehmende von Vollzeitlehrgängen können zusätzlich einen einkommens- und vermögensabhängigen Beitrag zum Lebensunterhalt erhalten. Dieser wird als voller Zuschuss geleistet, d.h. die Teilnehmenden müssen ihn nicht zurückzahlen. Alleinstehende erhalten bis zu 768,00 Euro, für Ehe- und Lebenspartner sowie für jedes Kind gibt es jeweils eine Förderung von bis zu 235,00 Euro. Alleinerziehende erhalten einkommens- und vermögensunabhängig zusätzlich einen Kinderbetreuungszuschlag in Höhe von 150 Euro.

Weiterbildungsstipendium

Das Weiterbildungsstipendium unterstützt junge Menschen nach dem besonders erfolgreichen Abschluss einer Berufsausbildung bei der weiteren beruflichen Qualifizierung. Es ist ein Förderprogramm des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF). Jährlich können rund 6.000 Stipendiatinnen und Stipendiaten neu aufgenommen werden. Die Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung (SBB) koordiniert die bundesweite Durchführung.

Wie hoch ist die Förderung?
Stipendiaten können innerhalb des jeweiligen Förderzeitraums Zuschüsse von insgesamt 8.100 Euro für beliebig viele förderfähige Weiterbildungen beantragen - bei einem Eigenanteil von 10 Prozent je Fördermaßnahme.

Was wird gefördert?
Die Förderung umfasst fachliche Lehrgänge, zum Beispiel zu Industriemeistern oder zu Fachwirten, aber auch fachübergreifende Weiterbildungen, zum Beispiel Seminare zu den Themen Mitarbeiterführung oder Rhetorik. Die Förderung einer Weiterbildung wird vor deren Beginn beantragt. Ist sie förderfähig, können Zuschüsse u.a. für Lehrgangskosten, Fahrtkosten, Aufenthaltskosten, notwendige Arbeitsmittel und Prüfungsgebühren gezahlt werden.

Weitere Informationen zum Weiterbildungsstipendium gibt es hier.

Weiterbildungsbonus SH

Erwerbstätige im Angestelltenverhältnis werden bei ihren Weiterbildungsvorhaben vom Land SH und mit Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) gefördert.

Wie hoch ist der Bonus?
Der Weiterbildungsbonus Schleswig-Holstein wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt und beträgt bis zu 40 % der zuwendungsfähigen Seminarkosten. Insgesamt können mehrere Weiterbildungen bezuschusst werden, höchstens jedoch 1.500 Euro pro Kalenderjahr und Person.

Welche Fördervoraussetzungen müssen erfüllt sein?
Es werden nur beruflich relevante Weiterbildungen gefördert, die mind. 16 Zeitstunden umfassen. Es können auch Prüfungs- und Anmeldegebühren sowie Materialkosten gefördert werden. Online-Weiterbildungen sind förderfähig sofern sie überwiegend in synchroner Kommunikation erfolgen, beispielsweise über ein virtuelles Klassenzimmer. Weitere Voraussetzungen: Der Arbeitgeber muss mindestens 60 % der Kosten tragen.

Wer wird gefördert?
Förderberechtigt sind Erwerbstätige im Angestelltenverhältnis mit Arbeitsstelle in Schleswig-Holstein.

Was ist noch wichtig?
Wichtig ist, dass eine Förderung bereits vor Beginn der Weiterbildung bewilligt ist. Zudem muss der Antrag spätestens vier Kalenderwochen vor Beginn der Weiterbildung digital über das Serviceportal des Landes Schleswig-Holstein eingereicht werden. Wichtig: Hierfür benötigen Sie einen elektronischen Personalausweis.

Kann ich den Bonus mit anderen Förderungen kombinieren?
Seminarkosten, die mit dem Weiterbildungsbonus gefördert werden, dürfen nicht aus anderen öffentlichen Programmen bezuschusst werden. Diese Programme bzw. Mittel, wie bspw. das Aufstiegs-BAföG, sind vorrangig in Anspruch zu nehmen.

Weitere Informationen zum Weiterbildungsbonus gibt es hier.